Wir freuen uns, wenn Ihnen unser Konzept und unsere Philosophie gefällt. Im folgenden erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, wie ein Einstieg bei Amaryllis aussehen könnte.
1. Informationen einholen: Webseite und Info-Café
Wir bitten Interessent*innen diese Webseite aufmerksam zu lesen. Leider haben wir zurzeit keine freie Wohnung und auch insgesamt wird nur sehr selten eine Wohnung bei uns im Projekt frei. Wenn dennoch weiterhin Interesse besteht, unser Projekt kennenzulernen, dann ist unser Info-Café die beste Gelegenheit dazu. Dieses findet ca. 2-mal im Jahr statt, teilweise vor Ort oder auch online. Der nächste Termin steht in der Regel hier.
2. Erste Kontaktaufnahme und Kennenlernen
Beim Info-Café erhalten Sie, wenn Sie möchten, ein Interessent*innen-Formular. Dieses können Sie ausfüllen und uns zuschicken. Sollten Sie aus guten Gründen gar nicht an einem Info-Café teilnehmen können, besteht auch die Möglichkeit, per E-Mail kurz die eigene Motivation zu beschreiben und nach dem Interessent*innen-Formular zu fragen. Dieses können Sie dann ausgefüllt an uns zurück schicken. Die Interessent*innen-Formulare werden von uns gesammelt. Es gibt jedoch KEINE Warteliste.
3. Genossenschaftswohnung in der Amaryllis eG
Wenn eine Wohnung frei wird, schicken wir einer Auswahl von Interessent*innen auf der Grundlage der oben genannten Interessent*innen-Bekundungen eine Beschreibung dieser Wohnung und fragen nach, ob Sie sich dafür bewerben wollen. Wen wir anschreiben, ist unabhängig von der Wartezeit (es gibt keine Warteliste), sondern hängt von anderen Faktoren wie Größe der Wohnung, Anzahl der Personen, Alter, Motivation und vieles mehr ab.
Ein Interesse an einer freien Wohnung setzt voraus:
- Interesse am Mitmachen und -leben in unserer Gemeinschaft (vgl. Gemeinschaftswohnen)
- die Bereitschaft sich mit unserer Rechtsform – der Genossenschaft – auseinanderzusetzen und sich für die Mitgliedschaft zu entscheiden. Nähere Informationen dazu können Sie hier einsehen und herunterladen:
So funktioniert genossenschaftliches Wohnen
Satzung der Amaryllis eG - die Möglichkeit, das mit der Wohnung verbundene Nutzungsentgelt und die genossenschaftlichen Pflichteinlagen aufzubringen. Mehr dazu finden Sie hier im Text unter Pkt. 5 und 6
Wenn dann genau diese Wohnung passend erscheint, bitten wir um eine Bewerbung für diese Wohnung mit einem ausführlichen Motivationsschreiben.
4. Kennenlernprozess
Nach einem ersten internen (Vor-) Auswahlprozess aufgrund der Bewerbung und dem Motivationsschreiben möchten wir Ihnen und uns dann bald Gelegenheit für ein gegenseitiges Kennenlernens geben. Dieser Prozess wird von der sogenannten Kontaktgruppe gesteuert und erfordert erfahrungsgemäß zwei bis drei Monate.
Es liegt uns sehr am Herzen, den Kennenlernprozess für beide Seiten so individuell passend wie möglich zu gestalten. Eckpunkte im Prozess sind:
- ein erstes Kennenlernen mit Mitgliedern der Kontakt-AG
- mehrere Treffen mit uns Amaryllen: online in Form von Video-Konferenzen oder Treffen vor Ort im Gruppenraum oder im Freien
- benennen von Pat*innen als Ansprechpersonen für Bewerber*innen: Die Pat*innen organisieren den weiteren Prozess und stehen für alle Fragen zur Verfügung
- in diesem gesamten Prozess werden beiderseitige Vorstellungen von, Wünsche an und Erfahrungen mit Wohnen und Leben in Gemeinschaft, insbesondere in unserer Genossenschaft, geklärt. Beispiele hierfür sind die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft, Umgang mit Konflikten, Kommunikation, Beteiligung an der Selbstorganisation und Gestaltung unseres Miteinanders. Mehr dazu gibt‘s an anderen Stellen unserer Homepage – rumstöbern erwünscht!
- wenn sich abzeichnet, dass sowohl wir als auch die Bewerber*innen sich über ein Zusammenwohnen freuen würden, stellen die zukünftigen Bewohner*innen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft
In einem Konsensierungsprozess entscheidet die Bewohnerschaft dann über die Aufnahme. Der Vorstand setzt diese Entscheidung formal um und stimmt – im positiven Fall – der Beitrittserklärung der Bewerber*innen zu.
Ein Antrag auf Mitgliedschaft in der Amaryllis eG ist also direkt verbunden mit einer freien oder freiwerdenden Wohnung.
5. Die finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft
Mit der positiv entschiedenen Beitrittserklärung in die Amaryllis eG, der Einzahlung von mindestens einem Anteil (€500) auf das Bankkonto der Amaryllis eG und der Zahlung des nicht rückzahlbaren Eintrittsgeldes in Höhe von €100 erwerben Sie die Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Nutzungsvertrags für eine Wohnung in der Amaryllis eG.
In der Regel wird zu diesem Zeitpunkt auch die Einzahlung der wohnungsbezogenen Pflichtanteile an die Genossenschaft fällig (vgl. Pkt. 5.1 unten).
Zusammen mit den von anderen Mitgliedern bereits eingezahlten Einlagen bilden diese Kapitalzuflüsse die finanzielle Basis der Genossenschaft. Sie stabilisieren den Wirtschaftsbetrieb der Amaryllis eG und stellen eine sichere Finanzanlage dar. Die Amaryllis eG strebt keine Gewinne an, sondern zielt auf die Deckung aller Kosten und die Bildung von Rücklagen für Instandhaltung, Bauerneuerung und Mietausfall ab. Damit werden die Ziele der preiswerten, sicheren, sozialverträglichen und nachhaltigen Wohnraumversorgung für Mitglieder am besten erreicht.
5.1 Erwerb von Pflichtanteilen
Die Anzahl der Pflichtanteile (wohnungsbezogene Anteile) ist in der Satzung definiert und abhängig von der Art (freifinanziert oder öffentlich gefördert) und Größe der Wohnung. Der Betrag schwankt zwischen €12.000 für die kleinste öffentlich geförderte Wohnung und €50.000 für die größte freifinanzierte Wohnung.
Die Einzahlung sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Zulassung der Beitrittserklärung (vgl. oben Pkt. 4) erfolgen
Im Fall von Schwierigkeiten in der Aufbringung der Pflichtanteile können wir in Ausnahmefällen gemeinsam nach Lösungen suchen. Für Bewohner*innen öffentlich geförderter Wohnungen bieten wir besondere Finanzierungsmodelle für die Zahlung der Pflichtanteile.
Erst mit der Einzahlung dieser Geschäftsanteile erwerben Sie die Berechtigung, in einer Wohnung des Projekts zu wohnen. Gleichzeitig werden Sie so Miteigentümer*in an der Firma – die Genossenschaft – die das Projekt errichtet und finanziert hat.
Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft werden die Genossenschaftsanteile unverzinst zurückgezahlt (siehe Satzung Amaryllis e. G. §§ 7, 8, 12).
Die Haftung am Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist bis zur Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile beschränkt.
5.2 Erwerb von freiwillige Anteilen
Neben dem Erwerb von Pflichtanteilen gibt es die Möglichkeit freiwillige Anteile an der Amaryllis eG zu erwerben, wenn der Vorstand einem solchen Antrag zustimmt. Diese Anteile werden verzinst und können gekündigt werden. Mit dem Erwerb von freiwilligen Anteilen verstärken Sie die finanzielle Grundlage der Amaryllis eG.
Zur Orientierung: etwa die Hälfte der eingezahlten Anteile bei der Amaryllis eG wurden auf der Basis freiwilliger Einlagen geleistet (ca. €1 Mio. freiwillige und investierte Einlagen). Dieses Kapital war für die Errichtung der Gebäude und ist bis heute für die solide Wirtschaftlichkeit der Amaryllis eG von entscheidender Bedeutung.
6. Die Nutzungsgebühr (Miete)
Die Mitglieder der Amaryllis eG sind nicht nur Bewohner der Wohnanlage, sondern gleichzeitig auch Eigentümer. Daher werden keine Mietverträge, sondern Nutzungsverträge abgeschlossen, die ein Dauernutzungsrecht der Wohnung begründen. Für alle freifinanzierten Wohnungen wird eine einheitliche Nutzungsgebühr in Höhe von €8,70 pro qm Wohnfläche und Monat fällig. Die Nutzungsgebühr für die öffentlich geförderten Wohnungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und liegen z.Z. bei €5,20/m².
Zusätzlich wird ein Betrag von €0,10 pro qm Wohnfläche und Monat zur Finanzierung der Gemeinschaftsräume erhoben. Damit ergibt sich eine Netto-Nutzungsgebühr / Miete für freifinanzierte Wohnungen i.H.v. €8,80/m² und i.H.v. €5,30 für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau (Förderweg I).
Die Nebenkosten betragen durchschnittlich ca. €1,50 pro qm Wohnfläche und Monat.
Die Bruttonutzungsgebühr (also einschließlich aller Kosten) beträgt somit €10,30/m² Wohnfläche für freifinanzierte und €6,80 für öffentlich geförderte Wohnungen.
Die Nutzungsgebühr für einen Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage beträgt €62,50 pro Monat, für einen oberirdischen Stellplatz €30/Monat. Mitglieder, die ein Kfz einbringen, sind lt. Nutzungsvertrag verpflichtet, einen Stellplatz anzumieten und das Kfz im Rahmen des Mobilitätskonzepts der Amaryllis eG mit anderen Mitgliedern/Bewohner*innen zu teilen.
Die Summe der von der Genossenschaft einzunehmenden Nutzungsgebühren stellt die Haupteinnahmequelle der eG dar. Damit werden die Zins- und Tilgungszahlungen der aufgenommenen Darlehen, die Bauerneuerungsrücklage und andere Kosten der eG finanziert.