Einladung und Leitfaden zum Mitmachen
Amaryllis eG, das Bonner Mehrgenerationenprojekt, so lautet auf eine kurze Formel gebracht, Name und Selbstverständnis der Initiative, die in Vilich-Müldorf, im Osten Bonns, den Anstoß zu einem Bauvorhaben gegeben hat, das den Wohn- und Lebensbedürfnissen junger wie alter Menschen gerecht werden will. Die Initiative umfasst zum einen die Ende 2005 amtlich registrierte Bau- und Wohnungsgenossenschaft Amaryllis eG, die für Planung und Durchführung des Projekts verantwortlich zeichnet. Außerdem – und schon seit 1992 − gibt es den Amaryllis e.V., aus dem die Genossenschaft hervorgegangen ist und der heute unter dem neuen Namen "Wohnen im Quartier e.V." als gemeinnütziger Verein die soziale Weiterentwicklung des Quartiers in Vilich-Müldorf und auch Mehrgenerationenprojekte, wie das von Amaryllis eG realisierte, weiterhin fördert.
Ein wesentliches Merkmal ist, dass Amaryllis eG keine fertigen Lösungen bietet. Vielmehr beteiligen sich alle BewohnerInnen aktiv an der Form des solidarischen Zusammenlebens, wie sie in unseren Publikationen (Homepage, Flyer u.ä.) beschrieben ist. Das setzt auf Seiten der Mitglieder und BewohnerInnen ein hohes Maß an Verantwortung und Bereitschaft zur Mitarbeit voraus. Auf der anderen Seite können auf diese Weise alle Beteiligten mitreden, mitgestalten und sich gegenseitig unterstützen.
Unsere Wünsche auf den Punkt gebracht
Wir wollen eine offene, pluralistische und integrative Gemeinschaft aufbauen, in der gleichzeitig genug Platz ist für individuelle Lebensentwürfe und Bedürfnisse und in der die Privatsphäre respektiert wird. Hier noch einmal auf den Punkt gebracht die wichtigsten Grundsätze und persönliche Einstellungen, die wir uns für das Wohnen und Leben bei Amaryllis wünschen:
- Interesse an einer verbindlichen Gemeinschaft
- Respektierung der verschiedenen Lebensentwürfe der Mitglieder
- Mitgestaltung des Zusammenlebens
- Gegenseitige Hilfe und Unterstützung im Alltag
- Bereitschaft zur Mithilfe bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit (Hinweis: kein Ersatz für den Pflegedienst!)
- Ökologisch verantwortliche Lebensweise, die bei Amaryllis u.a. die Beteiligung am Kfz-Mitnutzermodell bedeutet
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung in den Selbstverwaltungsgremien der Genossenschaft
- Bereitschaft zur gemeinsamen Bewältigung von Konflikten
- Bereitschaft zur Verfügung stehendes Kapital als freiwillige Einlagen in die Genossenschaft einzubringen (das stärkt die Eigenkapitalbasis und hilft Mieterhöhungen zu verhindern bzw. evtl. Mietreduzierungen zu bewirken)
Wir freuen uns, wenn Ihnen unser Konzept und Philosophie gefällt. Im folgenden erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, wie ein Einstieg bei Amaryllis aussehen könnte.
1. Erste Kontaktaufnahme und Kennenlernen
Nachdem Sie sich über Amaryllis eG erste Informationen z.B. über unsere Webseite verschafft haben, bieten wir eine Vertiefung der Beschäftigung mit dem Thema "Mehrgenerationenwohnen" beispielsweise durch Teilnahme an einem der immer wieder stattfindenden Orientierungsworkshops "So habe ich mir das (nicht) vorgestellt" mit Mitgliedern der Amaryllis eG an. Sie können auch an einem der Infocafés teilnehmen, obwohl diese sich hauptsächlich an andere Gruppen und Initiativen wenden, die ähnliches verwirklichen wollen. Nähere Informationen zu den Orientierungsworkshops und den Infocafés finden Sie unter NEWS auf unserer Webseite.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass wir uns auf der Basis der so erhaltenen Informationen gemeinsam auf das Amaryllis-Abenteuer einlassen können, freuen wir uns über eine entsprechende Mitteilung an die sogenannte "Kontaktgruppe" (vgl. unten). Wir möchten Ihnen und uns dann bald Gelegenheit des gegenseitigen Kennenlernens geben. Dies geschieht zunächst dadurch, das wir Ihnen eine Ansprechperson nennen (ein Pate oder eine Patin). Diese/r Pate/in führt Sie durch den Prozess des gegenseitigen Kennenlernens und steht zur Beantwortung aller Fragen zur Verfügung. Es geht dabei vor allem auch darum, dass wir in den wesentlichen Zielen und Vorstellung zum gemeinsamen Wohnen bei Amaryllis eG Übereinstimmung erlangen.
Wir empfehlen Ihnen zu diesem Zeitpunkt auch die Beantragung der Mitgliedschaft im Verein "Wohnen im Quartier e.V." (früher: Amaryllis e.V.). Damit drücken Sie die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens aus. Die Mitgliedschaft im Verein "Wohnen im Quartier" ist jedoch keine Voraussetzung zur Erlangung der Mitgliedschaft in der Amaryllis eG – und damit zum Erhalt einer Wohnung.
Durch die Mitgliedschaft im Verein unterstützen Sie die Förderung des Quartierlebens in Vilich Müldorf und auch das Mehrgenerationenwohnen.
Die Mitgliedschaft im Verein "Wohnen im Quartier" unterstützt darüber hinaus Ihre Verbindung zu Amaryllis eG. Sie können sich an verschiedenen Aktivitäten beteiligen und erhalten alle wichtigen Informationen über den Kalender auf www.amaryllis-bonn.de oder über den Newsletter, den Sie dort abonnieren können.
2. Bewerbung für eine Genossenschaftswohnung in der Amaryllis eG
Wenn Sie sich entschieden haben, in einer freien oder frei werdenden Genossenschaftswohnung im Projekt Amaryllis wohnen zu wollen, teilen Sie dies bitte Ihrem/er Paten/in mit. Die Kontaktgruppe wird sich dann mit Ihnen zusammensetzen um alle Einzelheiten zu besprechen. Bei allseitiger Übereinstimmung erhalten Sie dann Gelegenheit, sich während eines BewohnerInnentreffens kurz vorzustellen. Gerne laden wir Sie dann auch zu anderen Aktivitäten der Amaryllis eG ein, damit Sie Ihre Vorstellung vom Leben bei Amaryllis abrunden können. In der Regel werden 2-3 Monate des gegenseitigen Kennenlernens benötigt.
Schließlich stellen Sie einen formlosen Antrag auf Mitgliedschaft in der Genossenschaft Amaryllis eG an den Vorstand. Bitte fügen Sie dem Antrag eine schriftliche Darlegung Ihrer Motivation bei. Über den Antrag entscheidet formal der Vorstand der Genossenschaft. Praxis ist jedoch, dass alle Mitglieder über Ihren Antrag während eines Bewohnertreffens diskutieren und eine Empfehlung an den Vorstand geben. Dieser hält sich i.d.R. an diese Empfehlung.
Ein Antrag auf Mitgliedschaft in der Amaryllis eG ist also direkt verbunden mit einer freien oder frei werdenden Wohnung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sollten Sie keinen Antrag auf Mitgliedschaft in der Amaryllis eG stellen und es bei der Mitgliedschaft im Verein Wohnen im Quartier e.V. belassen.
Mit dem positiv entschiedenen Antrag auf Mitgliedschaft in der Genossenschaft Amaryllis eG erwerben Sie das Anrecht auf eine Wohnung in der eG und es wird das nicht rückzahlbare Eintrittsgeld in Höhe von 100 Euro fällig.
3. Die finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft
Nach schriftlich erteilter Zustimmung zu Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft wird das satzungsgemäße Eintrittsgeld in Höhe von €100 sowie die Einzahlung zum Erwerb der erforderlichen Pflichtanteile an der Genossenschaft fällig. Darüber hinaus freuen wir uns über den Erwerb weiterer freiwilliger Anteile von Mitgliedern, die in der Amaryllis eG wohnen, über den Erwerb von Anteilen investierender Mitglieder, die nicht - oder noch nicht - bei Amaryllis wohnen sowie über zinslose Darlehen für unseren Solidaritätsfonds.
Diese Kapitalzuflüsse sind eine sichere Kapitalanlage, stabilisieren den Wirtschaftsbetrieb der Amaryllis eG und verhindern möglicherweise ansonsten anstehende Mieterhöhungen. Die Amaryllis eG strebt keine Gewinne an sondern zielt auf preiswerte, sichere, sozialverträgliche und nachhaltige Wohnraumversorgung.
a) Erwerb von Pflicht- und freiwilligen Anteilen an der Genossenschaft
- Pflichtanteile
Die Anzahl der Pflichtanteile (á €500 für freifinanzierte und á €300 für geförderteWohnungen) hängt ab von der Größe der freien oder frei werdenden Wohnung.
Unittelbar nach der Aufnahme zahlen Sie den Basisanteil in Höhe von 10 Pflichtanteilen (d.h. €5.000,- bei freifinanzierten bzw. €3.000 bei geförderten Wohnungen) auf das Konto der Amaryllis eG ein.
Die restlichen Anteile sollten innerhalb eines Zeitraums von ca. 3 Monaten eingezahlt werden. In Ausnahmefällen suchen wir nach Lösungen entsprechend individueller Einzahlungsmöglichkeiten. Für BewohnerInnen öffentlich geförderter Wohnungen bieten wir besondere Finanzierungsmodelle für die Zahlung der Pflichtanteile.
Erst mit der Einzahlung dieser Geschäftsanteile erwerben Sie die Berechtigung, in einer Wohnung des Projekts zu wohnen. Gleichzeitig werden Sie so MiteigentümerIn an der Firma – die Genossenschaft – die das Projekt errichtet und finanziert hat.
Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft werden die Genossenschaftsanteile unverzinst zurückgezahlt (siehe Satzung Amaryllis e. G. §§ 7, 8, 12).
- Freiwillige Anteile
Neben dem Erwerb von Pflichtanteilen laden wir Sie ein, freiwillige Anteile an der Amaryllis eG zu erwerben. Diese Anteile werden verzinst und sind selbstverständlich ebenfalls bei Auszug von der Genossenschaft zurück zu zahlen (vgl. Satzung). Mit dem Erwerb von freiwilligen Anteilen verstärken Sie die finanzielle Grundlage der Amaryllis eG und tragen zur Senkung der laufenden Zins- und Tilgungszahlungen bei.
Zur Orientierung: etwa 1/3 der bisher eingezahlten Anteile wurden auf freiwilliger Basis geleistet (über 500 Tsd. EUR). Dieses Kapital war für die Errichtung der Gebäude von entscheidender Bedeutung und auch die in Zukunft noch einzuwerbenden freiwillige Anteile sind für Amaryllis eG überlebenswichtig und tragen entscheidend zur wirtschaftlichen Gesundheit unseres Projekts bei.
b) Weitere finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an der Amaryllis eG
Unsere „Hausbank“ ist die GLS-Bank in Bochum. Diese Bank hat sich u.a. auf die Finanzierung von Selbsthilfeprojekten aller Art spezialisiert und bietet dafür besondere Beteiligungsmöglichkeiten:
- Übernahme von Kleinstbürgschaften bis zu max. €3.000
Im Rahmen des Finanzierungskonzepts haben wir ca. 200 Kleinstbürgschaften für ein damit gesichertes Darlehen von Freunden, Bekannten und Unterstützern erhalten. Gerne nehmen wir weitere Bürgschaften dieser Art an, um die Finanzlast der „normalen“ Darlehen zu reduzieren.
- Erwerb von Anteilen an Amaryllis eG als investierendes Mitglied
Als weiteres Finanzierungsinstrument der Amaryllis eG bieten wir den Erwerb von Anteilen als investierendes Mitglied an. Diese Anteile werden auf der Grundlage der Satzung erworben und verzinst. Als investierendes Mitglied haben Sie kein Stimmrecht und auch keinen Anspruch auf Zuteilung einer Wohnung. Ansonsten haben investierende Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten wie alle anderen Mitglieder der Amaryllis eG.
Mit dem Instrument der investierenden Mitgliedschaft geben wir nicht oder noch nicht bei Amaryllis wohnenden Personen die Möglichkeit einer sicheren und sozial orientierten Kapitalanlage, die darüber hinaus die Bindung an Amaryllis eG stärkt.
- Zinslose Darlehen für den Solidaritätsfonds
Für BewohnerInnen der öffentlich geförderten Wohnungen ist es häufig sehr schwer, die erforderlichen Pflichtanteile zu übernehmen. Für diese und andere Zwecke zum Auffangen sozialer Härten hat die Amaryllis eG einen Solidaritätsfonds eingerichtet. Dafür nehmen wir gerne weitere, langfristig fällig werdende zinslose Darlehen an.
Weitere Informationen zu den Formen der weiteren finanziellen Beteiligungsmöglichkeit an der Amaryllis eG finden Sie auf Webseite von Amaryllis unter Dokumente (www.amaryllis-bonn.de )
4. Die Nutzungsgebühr (Miete)
Die Mitglieder der Amaryllis eG sind nicht nur Bewohner der Wohnanlage, sondern gleichzeitig auch Eigentümer. Daher werden keine Mietverträge sondern Nutzungsverträge abgeschlossen. Für alle freifinanzierten Wohnungen wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von €8,20 pro qm Wohnfläche und Monat fällig. Die Nutzungsgebühr für die öffentlich geförderten Wohnungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Zusätzlich wird ein Betrag von €0,50 pro qm Wohnfläche und Monat zur Finanzierung der Gemeinschaftsräume erhoben.
Die Nebenkosten werden z.Z. mit einem Betrag von €1,50 pro qm Wohnfläche und Monat berechnet.
Die Bruttonutzungsgebühr (also einschließlich aller Kosten) beträgt somit €10,20 pro qm Wohnfläche.
Die Nutzungsgebühr kann sich durch die Vergütung (Zinsen) für freiwillige Einlagen sowie durch Gewinnausschüttungen der Amaryllis eG reduzieren. Die Höhe der Vergütung für freiwillige Einlagen sowie des auszuschüttenden Gewinns – wenn denn tatsächlich ein solcher entsteht - wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Nutzungsgebühr für einen Kfz-Stellplatz (entweder in der Tiefgarage oder oberirdisch) beträgt €62,50 pro Monat. Nähere Informationen zum erfolgreich praktizierten Car-sharing-Modell gibt es ebenfalls auf der Homepage unter „Dokumente“.
Die Summe der von der Genossenschaft einzunehmenden Nutzungsgebühren stellt die Haupteinnahmequelle der eG dar. Damit werden die Zins- und Tilgungszahlungen der aufgenommenen Darlehen und andere Kosten der eG finanziert.

- Amaryllis im Mai 2008 - Foto: M. Vollmer
Hier bekommen Sie weitere Informationen
Einladung und Leitfaden zum Mitmachen
(84.5 kb)











amaryllis-bonn.de