Investieren bei der Amaryllis eG

Warum?

Die Amaryllis eG ist ein zukunftorientiertes, ökologisches und sozial engagiertes Mehrgenerationen-Wohnprojekt in Bonn, das 2007 fertiggestellt wurde. Es bietet 46 Erwachsenen und 20 Kindern sicheren und bezahlbaren Wohnraum. Die BewohnerInnen gehören zu je einem Drittel zur Gruppe junger Familien mit Kindern, Personen zwischen 45 und 60 Jahren sowie älteren Personen mit mehr als 60 Jahren. Wir fühlen uns dem Anspruch der gegenseitigen Hilfe und der Selbstverwaltung verpflichtet und betrachten diese Lebensform als ein nachhaltiges, tragfähiges und multiplizierbares gesellschaftliches Modell.

Es gibt Menschen in unserem Umfeld, die ein Interesse daran haben, Kapital in die Amaryllis eG zu investieren um den von Amaryllis eG praktizierten Ansatz zu unterstützen und gleichzeitig die Gewissheit  einer sicheren  und überschaubaren Kapitalanlage zu haben, die überdies marktüblich verzinst wird. Vielfach spielt auch die Überlegung eine Rolle, zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht eine Wohnung bei Amaryllis zu beziehen. Ein Recht auf eine Wohnungszuteilung ist allerdings mit einer solchen Investition nicht verbunden.  

Um diesem Interesse zu entsprechen wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres 2009 die Möglichkeit der investierenden Mitgliedschaft in der Amaryllis eG beschlossen. Das Interesse der Amaryllis eG an der Einführung dieses Instruments liegt in der damit einhergehenden Stärkung der Eigenkapitalbasis. Das reduziert unsere Kosten (für die Tilgung unserer Darlehen) und erhöht die wirtschaftliche Solidität der Amaryllis eG. Diese wurde im Oktober 2009 in dem unabhängigen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsbericht unseres genossenschaftlichen Prüfungsverbandes bescheinigt.  Dort wird eine geordnete und gesunde Wirtschaftlichkeit der Amaryllis eG mit einer Eigenkapitalbasis von 27% festgestellt.

Der Erwerb von Anteilen an der Amaryllis eG zu spekulativen Zwecken wird vom Vorstand abgelehnt.

 

Investierende Mitgliedschaft in der Amaryllis eG

Mit der in 2009 in Kraft getretenen Satzungsänderung gibt es jetzt die Möglichkeit als investierendes Mitglied Anteile an der Amaryllis eG zu erwerben. Investierende Mitglieder wohnen nicht bei Amaryllis, haben (deshalb) kein Stimmrecht und erwerben mit der Übernahme von Anteilen auch keinen Anspruch auf eine Wohnung. Die Mindestsumme der zu erwerbenden Anteile beträgt €5.000 (= 10 Anteile á €500).

Die Anlage erfolgt als Mitglied der Amaryllis eG auf der Grundlage der Satzung. Zu diesem Zweck muss die Mitgliedschaft beantragt werden und es müssen mindestens 10 Anteile „gezeichnet“ werden. Bei investierenden Mitgliedern entfällt die Zahlung des Beitrittgeldes.

Investierende Mitglieder erhalten regelmäßig Informationen über Amaryllis durch den Versand von Mitglieder-Informationen und den ab 2010 zwei- bis dreimal jährlich erscheinenden Newsletter.

Sicherheit

Mit dem Erwerb von Anteilen wird eine Miteigentümerschaft an der Amaryllis eG begründet. Diese verfolgt das satzungsgemäße Ziel, sicheren und preisgünstigen Wohnraum für die Mitglieder zu schaffen. Insofern ist der Geschäftsbetrieb auf die Mitglieder beschränkt und aus diesem Grund sehr überschaubar und risikoarm. Es handelt sich also nicht um ein kommerzielles Unternehmen, daher ist die Amaryllis eG auch von der Körperschaftssteuer befreit. Das bedeutsamste Risiko besteht im Leerstand von Wohnungen. Dieses Risiko wird durch eine Mietausfallrücklage minimiert und außerdem durch die von uns erlebte Nachfrage nach freiem Wohnraum als gering eingeschätzt.

Anteilseigner können sich auf der ordentlichen Mitgliederversammlung ein direktes und umfassendes Bild von der Geschäftstätigkeit der Amaryllis eG machen. Diese wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Rhythmus von 2 Jahren von einem unabhängigen genossenschaftlichen Prüfungsverband geprüft. Die Haftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt.

 

Verzinsung

Eingezahlte Anteile investierender Mitglieder werden satzungsgemäß mit einem Zinssatz von 1%-4% verzinst. Die Höhe der Verzinsung beträgt gegenwärtig 2%  und  wird auf der Grundlage einer Empfehlung des Vorstands auf der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.

 

Kündigung

Anteile investierender Mitglieder können gekündigt werden. Um den Fortbestand der Amaryllis eG durch plötzlichen Kapitalabzug nicht zu gefährden, beträgt die satzungsgemäße Kündigungsfrist 2 Jahre zum Schluss eines Geschäftsjahrs. Eine frühere Rückzahlung der Anteile ist durch Übertragung auf ein anderes Mitglied der Amaryllis eG möglich. 

 

Wie erwerbe ich Anteile? 

Wenn Sie investierendes Mitglied der Amaryllis eG werden wollen, füllen Sie bitte das Formular zur Zeichnung von Einlagen aus und beantragen gleichzeitig mit diesem Formular beim Vorstand die Mitgliedschaft in der Amaryllis eG als investierendes Mitglied.

Nach der vom Vorstand beschlossenen Aufnahme als investierendes Mitglied und der Zulassung der gezeichneten Anteile wird die Einzahlung der Anteile auf das Bankkonto der Amaryllis eG fällig.

Weitere Informationen

Gerd Hönscheid-Gross, Aufsichtsrat Amaryllis eG

Dorothea-Erxleben-Weg 8, 53229 Bonn

0228 / 555 25 986     gerd.hoenscheid-gross@t-online.de